Warum fragt der Markler nach meinem Ausweis?
 
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb erklären wir Ihnen auch gerne, weshalb wir nach Ihrem Ausweis und evtl. weiteren Informationen fragen.
 
Wir sind als Immobilienmakler laut Gesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und fragen deshalb nach einem Ausweis oder Reisepass zur Überprüfung Ihrer Angaben.

Sollten Sie bisher noch nicht in diese Situation gekommen sein, so nehmen es andere Immobilienmakler mit dem Gesetz vielleicht nicht so genau.

Wir unterliegen als Immobilienmakler dieser Pflicht bei allen Verträgen, die wir mit einem Kunden abschließen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Einblick in die Pflichten, die uns der Gesetzgeber auferlegt und der wir gemeinsam mit Ihnen nachkommen.
 
  • Der Vertragspartner ist zu identifi zieren
    (Kenne deinen Kunden – Know-Your-Customer-Prinzip)
  • Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis –
    bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister
  • Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift,
    Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu
    vermerken
  • Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform,
    Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der
    Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen
    Vertreters vermerkt
  • Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des
    Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend
  • Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen
  • Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt
  • Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren
  • Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf durchgeführten Transaktionen (insbesondere Zahlungsfl üsse) sind vom Immobilienmakler kontinuierlich zu überwachen

Neben uns, dem Immobilienmakler, wird auch der Notar noch einmal eine Überprüfung Ihrer Angaben und Ihrer Person durchführen, da diese Verpflichtung seitens des Gesetzes jedem Beteiligten einer Immobilientransaktion auferlegt ist.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir klären Sie gerne über unsere Pflichten auf.